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Für Immobilienmakler

Welche Fotos braucht ein Objekt auf der Maklerseite?

Fotos, die einen Rundgang ergeben — außen, Eingang, Wohnbereich, Küche, Bad, Schlafräume, Außenfläche, Ausblick — plus ein Bild der Umgebung, und alle mit einem Nutzungsrecht, das auch die Website nach dem Verkauf abdeckt.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

§ 72 UrhGschützt jedes Foto für den Fotografen, auch eine schlichte Innenaufnahme — ohne Nutzungsrecht keine VerwendungUrheberrechtsgesetz, § 72 (Lichtbilder)

Nicht die Anzahl zählt, sondern ob ein Rundgang entsteht

Die meisten Bilderstrecken sind nach dem sortiert, was der Fotograf zuerst geliefert hat. Der Interessent klickt sich durch und hat am Ende dreißig Bilder gesehen, aber keine Vorstellung davon, wie die Räume zusammenhängen. Das erste Bild zeigt das Wohnzimmer, das vierte den Flur, das neunte wieder das Wohnzimmer aus einem anderen Winkel.

Ein Satz Fotos funktioniert, wenn man ihn in der Reihenfolge anschaut, in der man das Objekt betreten würde. Dann ersetzen die Bilder einen Teil der Besichtigung, und die Besichtigung, die trotzdem stattfindet, ist eine mit ernsthaftem Interesse.

Die Bilder, die fast immer fehlen

  • Der Eingang: Wie kommt man an, wie sieht die Haustür aus, gibt es einen Stellplatz?
  • Der Ausblick aus dem Hauptraum — oft wichtiger als der Raum selbst
  • Die Umgebung: die Straße, der nächste Park, der Bäcker an der Ecke. Das Bild, das der Interessent sonst mit der Straßenansicht nachholt
  • Ein Bild pro Raum, das den ganzen Raum zeigt, statt drei Details eines schönen Regals
  • Bei Wohnungen: Treppenhaus und Keller. Wer sie nicht zeigt, lässt vermuten, dass es einen Grund gibt

Das Recht an den Bildern

Jedes Foto ist geschützt, auch eine einfache Innenaufnahme ohne künstlerischen Anspruch — nach § 72 UrhG liegt das Recht beim Fotografen, der sie gemacht hat. Wer Bilder vom Eigentümer übernimmt oder einen Fotografen beauftragt, braucht deshalb ein Nutzungsrecht, das ausdrücklich Website und Portale umfasst.

Der Punkt, den kaum jemand regelt: die Zeit nach dem Verkauf. Wer verkaufte Objekte als Referenz auf der Seite behalten will, braucht ein Recht, das nicht mit der Vermarktung endet. Das lässt sich beim Auftrag in einem Satz regeln und später kaum noch. Wie das im Einzelfall formuliert sein muss, entscheidet ein Anwalt.

Menschen und persönliche Dinge

Familienfotos an der Wand, Post auf dem Küchentisch, ein Kind im Garten: Was in einer bewohnten Immobilie fotografiert wird, zeigt oft mehr über die Bewohner als über das Objekt. Das gehört vor dem Termin aus dem Bild, nicht hinterher in die Bildbearbeitung — und es schützt den Eigentümer, der dir den Alleinauftrag gegeben hat.

Das erste Bild entscheidet über den Klick

In jeder Übersicht — im Portal, in der Objektliste auf deiner Seite, in der Vorschau einer weitergeleiteten Nachricht — erscheint nur ein Bild. Dieses eine Bild entscheidet, ob jemand die übrigen dreißig überhaupt sieht. Trotzdem wird es oft nach Gewohnheit gewählt: die Fassade, weil man immer mit der Fassade anfängt.

Die bessere Frage ist: Was ist an diesem Objekt das Stärkste? Bei einer Altbauwohnung mit schlichter Fassade ist es der Wohnraum mit Stuck und hohen Fenstern, bei einem Reihenhaus vielleicht der Garten. Das erste Bild sollte zeigen, warum jemand genau dieses Objekt will — nicht, wie es von der Straße aussieht. Die Fassade kommt als zweites Bild, dann beginnt der Rundgang.

Passend dazuWebsites für ImmobilienmaklerWebsites für Immobilienmakler, die das Mandat gewinnen sollen — gebaut auf die Frage, die der Eigentümer sich stellt, bevor er zum Hörer greift.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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