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Für Immobilienmakler

Was passiert mit Objektseiten, wenn die Immobilie verkauft ist?

Die Seite bleibt unter derselben Adresse stehen, wird als „verkauft“ gekennzeichnet und von Kontaktdaten und Besichtigung befreit — sie wird zur Referenz. Löschen ist nur richtig, wenn der Eigentümer es verlangt, und eine Weiterleitung auf die Startseite ist die schlechteste Lösung.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

404 = 410Google behandelt beide Codes für gelöschte Seiten gleich und entfernt die Adresse aus dem IndexGoogle Search Central, „How HTTP status codes affect Google Search“

Die drei Möglichkeiten und was sie bewirken

Technisch gibt es drei Wege. Die Seite bleibt stehen. Die Seite wird gelöscht, dann meldet der Server „nicht gefunden“ (Code 404) oder „dauerhaft entfernt“ (Code 410). Oder die Adresse wird dauerhaft auf eine andere Seite umgeleitet (Code 301).

Zur Frage 404 oder 410, über die viel gestritten wird: Google behandelt nach der eigenen Dokumentation alle diese Fehlercodes gleich und entfernt die Adresse aus dem Index. Der Unterschied ist für dich ohne Bedeutung.

Warum die Weiterleitung auf die Startseite schadet

Viele Websites leiten verkaufte Objekte automatisch auf die Startseite oder die Objektübersicht um. Google rät ausdrücklich davon ab, viele alte Adressen auf eine einzige Seite ohne Bezug umzuleiten — solche Weiterleitungen können als Fehlerseite gewertet werden. Für den Besucher ist es noch schlimmer: Er klickt auf ein Objekt und landet ohne Erklärung irgendwo anders.

Eine Weiterleitung ist nur dann richtig, wenn es ein echtes Ziel gibt — etwa die Projektseite eines Neubaus, zu dem die einzelne Wohnung gehört hat.

Warum Stehenlassen meistens richtig ist

Eine verkaufte Objektseite ist der beste Beleg, den eine Maklerseite haben kann. Sie zeigt einem Eigentümer genau das, was er wissen will: Dieser Makler hat in meiner Straße, in meiner Art von Haus, in dieser Preisklasse verkauft. Die Seite wird gefunden, wenn jemand nach der Straße oder dem Stadtteil sucht, und dieser jemand ist oft ein Nachbar, der selbst über einen Verkauf nachdenkt.

  • Deutlich sichtbar „verkauft“, ganz oben auf der Seite
  • Preis, Adresse und persönliche Details entfernen, wenn der Eigentümer es wünscht
  • Den Weg zur Besichtigung ersetzen durch den Weg zur Wertermittlung
  • Die Seite aus der Liste der verfügbaren Objekte nehmen und in die Liste der verkauften aufnehmen

Was vorher geklärt sein muss

Ob die Seite als Referenz stehen bleiben darf, entscheidet der Eigentümer. Das gehört in den Auftrag, nicht in eine Nachfrage nach dem Notartermin. Dasselbe gilt für die Fotos: Das Nutzungsrecht muss auch die Zeit nach der Vermarktung abdecken, sonst muss die Referenz später doch wieder offline.

Wenn der Eigentümer das Löschen verlangt

Dann wird die Seite gelöscht, ohne Umweg. Der Server meldet für die Adresse „nicht gefunden“ oder „dauerhaft entfernt“, die Seite verschwindet aus der Übersicht der Website und aus der Liste, die der Suchmaschine alle Seiten meldet. Google nimmt die Adresse dann beim nächsten Besuch aus dem Index.

Die Fehlerseite, auf der der Besucher dann landet, sollte trotzdem etwas anbieten: einen Satz, dass dieses Objekt nicht mehr verfügbar ist, den Weg zu den aktuellen Objekten und das Angebot eines Suchauftrags. Wer über einen alten Link kommt, ist ein Interessent — nur einer, der zu spät gekommen ist.

Passend dazuWebsites für ImmobilienmaklerWebsites für Immobilienmakler, die das Mandat gewinnen sollen — gebaut auf die Frage, die der Eigentümer sich stellt, bevor er zum Hörer greift.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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