Für Immobilienmakler
Wie baut man eine eigene Seite für Verkäufer auf?
Entlang der Fragen, die ein Eigentümer in dieser Reihenfolge hat: Was ist mein Haus wert, wie läuft der Verkauf ab, was kostet mich das, was muss ich vorbereiten, und wer macht das — jede Frage ein Abschnitt, und am Ende ein Weg zum Gespräch.
§ 80 Abs. 4 GModGVerkäufer oder Makler müssen dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorlegenGebäudemodernisierungsgesetz (bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), § 80 Abs. 4
Eine eigene Seite, nicht ein Absatz auf der Startseite
Die Startseite muss Käufer, Eigentümer, Bewerber und Bestandskunden gleichzeitig bedienen. Eine Verkäuferseite hat nur einen Leser, und das macht sie stark: Sie kann eine Frage vollständig beantworten, statt fünf anzureißen. Sie ist außerdem die Seite, die du im Unternehmensprofil bei Google verlinkst, in einer Nachricht verschickst und auf den Flyer druckst.
Auf der Seite selbst gibt es keine Objektsuche, keine aktuellen Angebote und keine Links in alle Richtungen. Jedes Element, das einem Käufer dient, lenkt den Eigentümer ab. Die Navigation oben bleibt, damit er zurückfindet — aber die Seite schickt ihn nirgends hin außer zur Wertermittlung und zum Gespräch.
Die fünf Abschnitte in der Reihenfolge der Fragen
- Was ist mein Haus wert? Der Einstieg zur Wertermittlung, gleich oben — weil das die Frage ist, mit der fast jeder kommt.
- Wie läuft der Verkauf ab? Deine Schritte mit ungefähren Zeiträumen, vom ersten Termin bis zur Schlüsselübergabe.
- Was kostet mich das? Wie die Provision geregelt ist und wofür sie steht. Wer diesen Abschnitt weglässt, lässt die Frage offen, die der Eigentümer am meisten beschäftigt.
- Was muss ich vorbereiten? Eine Unterlagenliste: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen Teilungserklärung und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung.
- Wer macht das? Die Person, die zum Termin kommt, mit Foto und Namen — nicht das Team als Sammelbild.
Die Unterlagenliste ist der unterschätzte Teil
Kaum ein Eigentümer weiß, was er für einen Verkauf braucht. Den Energieausweis zum Beispiel muss der Verkäufer oder der Makler nach § 80 Abs. 4 GModG spätestens bei der Besichtigung vorlegen — viele Eigentümer erfahren erst davon, wenn der Makler danach fragt.
Eine Liste auf der Seite erledigt drei Dinge: Sie zeigt, dass du den Ablauf im Griff hast, sie gibt dem Eigentümer etwas zu tun, bevor er dich anruft, und sie macht die Seite zu etwas, das man sich speichert und weiterleitet. Wer die Liste als Checkliste zum Abhaken anbietet, hat einen Grund, warum der Eigentümer wiederkommt.
Wo der Weg zum Gespräch hingehört
Nicht nur unten. Nach jedem Abschnitt kann der Eigentümer genug wissen, um anzurufen — der eine nach dem Ablauf, der andere erst nach den Kosten. Ein Knopf zur Anfrage, der beim Scrollen sichtbar bleibt, und ein kurzer Hinweis nach jedem Abschnitt reichen. Das Formular selbst fragt nach Objektart, Ort, Zeitpunkt und einer Erreichbarkeit — mehr nicht.


