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Für Immobilienmakler

Wie kommen Makler zu mehr Google-Bewertungen?

Indem sie jeden Kunden zum richtigen Zeitpunkt mit einem direkten Link fragen — bei der Schlüsselübergabe, nicht Wochen später — und zwar alle, nicht nur die zufriedenen. Gekaufte, belohnte oder gezielt gefilterte Bewertungen verstoßen gegen die Google-Richtlinien und können nach Anhang Nr. 23c UWG unlauter sein.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

Anhang Nr. 23c UWGdie Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Verbraucherbewertungen ist stets unzulässigGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Anhang zu § 3 Abs. 3, Nr. 23b und 23c

Warum Makler so wenige Bewertungen haben

Ein Restaurant hat hundert Gäste am Tag, ein Makler vielleicht zwanzig Abschlüsse im Jahr. Jede ausgelassene Bitte fehlt deshalb spürbar. Dazu kommt der Zeitpunkt: Der Kunde ist am zufriedensten bei der Schlüsselübergabe, gefragt wird er, wenn überhaupt, Wochen später per Mail — wenn der Verkauf schon Vergangenheit ist.

Laut Google verbessern mehr Rezensionen und positive Bewertungen das Ranking in lokalen Suchergebnissen. Für einen Makler, der bei „Haus verkaufen“ in der Karte erscheinen will, sind sie also nicht nur Vertrauen, sondern Sichtbarkeit.

Der Ablauf, der funktioniert

  • Den direkten Link zum Bewertungsfenster aus deinem Unternehmensprofil holen — nicht auf die Profilseite verweisen, wo der Kunde erst suchen muss
  • Fragen bei der Schlüsselübergabe, persönlich, mit dem Link als Nachricht aufs Handy im selben Moment
  • Verkäufer und Käufer fragen — beide waren deine Kunden
  • Auch die fragen, bei denen es holprig lief. Eine ehrliche Drei neben zwanzig Fünfen wirkt glaubwürdiger als zwanzig Fünfen allein
  • Auf jede Bewertung antworten, kurz und persönlich, auch auf die kritischen

Was nicht erlaubt ist

Google untersagt in seinen Richtlinien Anreize für Rezensionen — Zahlungen, Rabatte, kostenlose Leistungen — und ebenso, Kunden gezielt nur um positive Rezensionen zu bitten. Eine Verlosung unter allen, die bewerten, fällt genauso darunter wie der Gutschein für die Umzugsfirma. Auch die Vorabfrage „Waren Sie zufrieden?“, nach der nur die Zufriedenen den Link bekommen, ist genau dieses gezielte Filtern.

Das UWG geht in dieselbe Richtung: Nach Anhang Nr. 23c ist es stets unzulässig, gefälschte Verbraucherbewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben. Nach Nr. 23b ist es unzulässig zu behaupten, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne das angemessen zu prüfen. Wer Bewertungen auf der eigenen Website zeigt, muss nach § 5b Abs. 3 UWG außerdem angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von echten Kunden stammen. Ob eine konkrete Aktion darunter fällt, entscheidet im Einzelfall ein Anwalt.

Bewertungen auf der eigenen Seite

Einzelne Bewertungen auf der Website zu zeigen, lohnt sich — am besten neben dem Fall, zu dem sie gehören, statt als Laufband auf der Startseite. Mit einem Satz dazu, woher sie stammen, erfüllst du zugleich die Hinweispflicht aus § 5b Abs. 3 UWG.

Die umgekehrte Richtung lohnt sich ebenso: Verlinke dein Unternehmensprofil von der Seite aus, dort, wo ein Eigentümer nach Belegen sucht. Wer die Bewertungen bei Google selbst nachlesen kann, glaubt ihnen mehr als drei ausgewählten Zitaten auf deiner Seite.

Passend dazuWebsites für ImmobilienmaklerWebsites für Immobilienmakler, die das Mandat gewinnen sollen — gebaut auf die Frage, die der Eigentümer sich stellt, bevor er zum Hörer greift.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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