Für Immobilienmakler
Sollen Objekte auf der eigenen Website und auf den Portalen stehen?
Ja, aber nicht als Kopie: Das Objekt geht zuerst auf die eigene Seite und an den eigenen Verteiler, dann ins Portal — und die eigene Seite zeigt mehr als das Portal, nämlich das, was dort keinen Platz hat.
0 Strafefür doppelte Inhalte, solange sie nicht der Täuschung dienen — Google wertet sie nicht als VerstoßGoogle Search Central Blog, „Demystifying the duplicate content penalty“
Die Sorge vor dem doppelten Inhalt
Eine der häufigsten Fragen: Schadet es, wenn dieselbe Objektbeschreibung auf der eigenen Seite und bei ImmoScout24 steht? Google hat das selbst beantwortet: Doppelte Inhalte sind kein Grund für eine Abwertung, solange sie nicht zur Täuschung dienen. Es gibt keine Strafe.
Was es gibt, ist etwas anderes: Bei zwei gleichen Texten zeigt Google in der Regel nur einen davon an. Welcher das ist, entscheidet Google — und gegen die Reichweite eines Portals hat die eigene Seite mit demselben Text die schlechteren Karten. Wer eins zu eins kopiert, wird also nicht bestraft, sondern riskiert, übersehen zu werden.
Die Reihenfolge: erst die eigene Seite, dann das Portal
Ein neues Objekt ist der wertvollste Moment der Vermarktung. Wer es zuerst ins Portal stellt, gibt diesen Moment an alle, die dort suchen — auch an die, die nie wieder bei dir anfragen. Wer es zuerst auf die eigene Seite und an die eigenen Suchaufträge gibt, bedient zuerst die Menschen, die sich bei dir registriert haben.
Das hat eine Wirkung, die über das Objekt hinausgeht: Es gibt einen Grund, sich bei dir vormerken zu lassen. Wer weiß, dass neue Objekte zuerst bei dir erscheinen, trägt sich ein. Ein paar Tage Vorlauf reichen dafür.
Was die eigene Seite zeigen kann und das Portal nicht
- Die Umgebung ausführlich: Wege zur Schule, zum Bahnhof, zum Wasser — mit eigenen Worten statt Standardfeldern
- Einen Rundgang, ein Video oder eine Bilderstrecke in voller Größe
- Die Person, die das Objekt betreut, mit Namen und Foto
- Den Weg zur Besichtigung direkt, ohne das Kontaktformular des Portals
- Ähnliche verkaufte Objekte als Beleg, dass du diese Art Immobilie verkaufen kannst
Warum der Unterschied für den Eigentümer zählt
Der Eigentümer, der dir das nächste Mandat gibt, schaut sich an, wie du sein Nachbarhaus vermarktest. Im Portal sieht er dieselbe Kachel wie bei jedem anderen Makler. Auf deiner Seite sieht er, wie du ein Objekt präsentierst. Die ausführliche Objektseite verkauft also nicht nur dieses Objekt, sondern ist auch Objektakquise für das nächste.
Der Ablauf bei einem neuen Objekt
Damit die Reihenfolge nicht an der Hektik des Alltags scheitert, lohnt ein fester Ablauf, der für jedes Objekt gleich ist:
Der Vorlauf auf der eigenen Seite ist mit dem Eigentümer abzustimmen. Wer schnell verkaufen will, möchte sein Objekt vom ersten Tag an im Portal sehen — dann sind es eben Stunden statt Tage. Entscheidend ist, dass die eigenen Suchaufträge die Nachricht vor dem Portal bekommen, nicht wie lange der Abstand ist.
- Objektseite auf der eigenen Website veröffentlichen, mit allen Bildern, Grundriss und Pflichtangaben
- Passende Suchaufträge persönlich anschreiben, mit dem Link zur Objektseite
- Nach dem vereinbarten Vorlauf ins Portal geben, mit denselben Eckdaten, aber einem kürzeren, eigenen Text
- Preis, Status und Energieangaben nur an einer Stelle pflegen — in der Maklersoftware — und überall gleichzeitig ändern


