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Für Bauträger und Projektentwickler

Wie sammelt man Interessenten, bevor die Baugenehmigung da ist?

Mit einer Vormerkliste auf der Projektseite, die nur eine Mailadresse und eine Wunschgröße abfragt, eine nachweisbare Einwilligung einholt und klar sagt, dass noch nichts verkauft wird — Geld darf der Bauträger vor der Baugenehmigung ohnehin nicht annehmen.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGWerbung per E-Mail nur mit vorheriger ausdrücklicher EinwilligungGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Warum diese Phase die wertvollste ist

Zwischen Grundstückskauf und Baugenehmigung liegt oft die längste Wartezeit eines Vorhabens. In dieser Zeit gibt es noch nichts zu verkaufen — § 3 Abs. 1 MaBV erlaubt dem Bauträger, Geld des Käufers erst entgegenzunehmen, wenn unter anderem die Baugenehmigung vorliegt. Aber es gibt schon Menschen, die sich für die Lage interessieren.

Wer diese Menschen jetzt einsammelt, beginnt den Vertriebsstart mit einer Liste. Wer es nicht tut, beginnt ihn mit einer Anzeige.

Auf der Seite muss dabei unmissverständlich stehen, dass es sich um eine Vormerkung handelt: noch keine Preise, keine Reservierung, keine Verpflichtung auf beiden Seiten. Das schützt dich vor falschen Erwartungen und senkt gleichzeitig die Hemmschwelle — wer weiß, dass er sich zu nichts verpflichtet, trägt sich leichter ein.

Die Vormerkliste: so wenig wie möglich

In dieser Phase will niemand beraten werden. Er will nur nicht verpassen, wenn es losgeht. Jede Frage mehr als nötig kostet Einträge.

  • Mailadresse — Pflicht
  • Wunschgröße als Auswahl: 1–2 Zimmer, 3 Zimmer, 4 Zimmer und mehr — freiwillig
  • Eigennutzung oder Kapitalanlage — freiwillig, aber für die spätere Ansprache Gold wert
  • Ein eigenes Kästchen für einen Rückruf, getrennt von der Mail-Einwilligung

Die Einwilligung sauber einholen

Nachrichten zum Vertriebsstart sind Werbung. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG brauchst du dafür eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, und für Anrufe bei Verbrauchern verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dasselbe. Deshalb zwei getrennte Kästchen: eines für Mails, eines für Anrufe.

Die Einwilligung muss später belegbar sein. Der BGH hat am 10.02.2011 (I ZR 164/09) verlangt, dass jede einzelne Einverständniserklärung vollständig dokumentiert wird, und entschieden, dass eine bestätigte Mailadresse allein keine Einwilligung in Werbeanrufe beweist. Praktisch heißt das: Bestätigungsmail mit Klick (Double-Opt-in), Zeitpunkt speichern, Text der Einwilligung speichern.

Die Liste warm halten, ohne zu nerven

Eine Vormerkliste, die ein Jahr lang nichts hört, ist beim Vertriebsstart kalt. Drei, vier kurze Nachrichten über die Wartezeit reichen: Bauantrag eingereicht, erste Visualisierung, Genehmigung erteilt, Termin für den Vertriebsstart. Jede davon ist eine echte Neuigkeit, keine Werbung um der Werbung willen.

Jede Nachricht verweist auf die Projektseite, nicht auf einen Anhang. So wächst die Seite mit, jede Neuigkeit bekommt dort ihren Eintrag, und wer die Nachricht weiterleitet, schickt dem Empfänger gleich den Weg zur Vormerkliste mit.

Und eine Ansage auf der Seite selbst: Wer vorgemerkt ist, sieht die Einheiten vor der öffentlichen Vermarktung. Das ist der Grund, sich einzutragen — und es kostet dich nichts, weil du am Vertriebsstart ohnehin irgendwo anfangen musst.

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Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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