Für Bauträger und Projektentwickler
Wie zeigt ein Bauträger fertiggestellte Projekte?
Als Gegenüberstellung von Versprechen und Ergebnis: die Visualisierung aus dem Vertrieb neben dem Foto des fertigen Hauses, der geplante Fertigstellungstermin neben dem tatsächlichen — das belegt Lieferfähigkeit stärker als jede Bildergalerie.
§ 31 Abs. 5 UrhGNutzungsrechte reichen ohne ausdrückliche Regelung nur so weit wie der Vertragszweck — auch bei VisualisierungenUrheberrechtsgesetz
Warum Referenzen beim Bauträger anders funktionieren
Ein Makler zeigt verkaufte Objekte, um zu belegen, dass er verkaufen kann. Ein Bauträger muss etwas anderes belegen: dass er baut, was er gezeichnet hat, und dann fertig wird, wann er es gesagt hat. Der Käufer eines Neubaus zahlt nach Baufortschritt für etwas, das es noch nicht gibt. Seine einzige Absicherung gegen dieses Risiko ist der Blick auf das, was der Bauträger vorher geliefert hat.
Eine Galerie mit schönen Fotos fertiger Häuser beantwortet diese Frage nur halb. Sie zeigt, dass gebaut wurde — nicht, ob gebaut wurde, was versprochen war.
Hinzu kommt: Viele Bauträger zeigen nur ihre neuesten und größten Vorhaben. Für einen Interessenten, der eine Wohnung in einem Stadthaus mit wenigen Einheiten kaufen will, ist ein vergleichbares kleines Haus aus den letzten Jahren aussagekräftiger als das größte Quartier der Firmengeschichte. Vergleichbarkeit schlägt Größe.
Die Gegenüberstellung
Das stärkste Format, das ich kenne, ist denkbar einfach: links die Visualisierung aus dem damaligen Vertrieb, rechts das Foto aus derselben Perspektive nach der Fertigstellung. Wer das bei drei Vorhaben zeigen kann, braucht keinen Satz über Qualität zu schreiben.
Dazu gehört eine kurze Zeile mit den Fakten jedes Vorhabens:
- Ort und Name, Anzahl der Einheiten
- Geplante und tatsächliche Fertigstellung
- Abverkauft in welchem Zeitraum
- Bei Bedarf ein Satz eines Käufers, mit Einverständnis und Vornamen
Die Rechte vorher klären
Visualisierungen und Architekturfotos sind urheberrechtlich geschützt. Nach § 31 Abs. 5 UrhG reicht ein eingeräumtes Nutzungsrecht, wenn die Nutzungsarten nicht ausdrücklich genannt sind, nur so weit, wie es der Vertragszweck verlangt. Wer eine Visualisierung für den Vertrieb eines Vorhabens bestellt hat, darf sie deshalb nicht automatisch Jahre später als Referenz auf der Firmenseite zeigen.
Die Lösung ist einfach und kostet bei der Beauftragung nichts: Die Nutzung für die eigene Firmendarstellung ausdrücklich und zeitlich unbegrenzt in den Vertrag mit Visualisierer und Fotograf schreiben lassen.
Wo die Referenzen stehen
Nicht nur auf einer Seite „Referenzen“, die kaum jemand öffnet, sondern dort, wo die Frage entsteht: auf jeder laufenden Projektseite ein Abschnitt mit den zwei, drei vergleichbarsten fertigen Vorhaben. Der Interessent, der sich gerade fragt, ob dieses Haus je fertig wird, bekommt die Antwort an genau dieser Stelle.
Und wenn ein Termin nicht gehalten wurde? Dann steht es trotzdem da, mit einem Satz zum Grund. Ein Bauträger, der eine Verschiebung offen einordnet, wirkt glaubwürdiger als einer, dessen Referenzen durchweg perfekt aussehen. Käufer wissen, dass auf Baustellen etwas schiefgeht — sie wollen wissen, wie du damit umgehst.


