Zum Inhalt springen
Kazal WebsitesErstgespräch sichern

Für Baufinanzierer

Wie erklärt man auf der Website den Unterschied zwischen Vermittler und Bank?

Mit dem, was für den Kunden anders ist: Die Bank bietet ihr eigenes Darlehen an, der Vermittler vergleicht die Angebote mehrerer Banken und wird von der Bank bezahlt, die den Zuschlag bekommt. Wer das offen sagt und seine Bankpartner nennt, braucht das Wort „unabhängig“ nicht.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

§ 34i Abs. 5 GewOHonorarberater dürfen von Darlehensgebern nichts annehmen und nicht zugleich als Vermittler tätig seinGewerbeordnung, § 34i

Der Kunde denkt, der Vermittler sei ein Umweg

Für viele Kunden ist die Sache einfach: Die Bank gibt das Geld, also geht man zur Bank. Ein Vermittler wirkt wie ein Zwischenhändler, der etwas draufschlägt. Solange die Seite dieses Bild nicht aktiv korrigiert, konkurriert der Vermittler mit der Hausbank — und verliert, weil die Hausbank vertrauter ist.

Die Erklärung muss deshalb nicht bei der eigenen Leistung ansetzen, sondern bei diesem Bild. Die Frage des Kunden lautet: Was habe ich davon, und was kostet es mich?

Die Erklärung in drei Sätzen

Eine gute Fassung passt in einen Kasten auf der Startseite und kommt ohne Werbesprache aus:

  • Deine Bank kann dir nur ihr eigenes Darlehen anbieten. Wir vergleichen die Angebote mehrerer Banken für dich.
  • Du bekommst am Ende einen Vertrag mit der Bank, nicht mit uns — und zahlst die Rate an die Bank.
  • Bezahlt werden wir von der Bank, mit der der Vertrag zustande kommt. Das sagen wir dir, bevor wir für dich tätig werden.

Warum „unabhängig“ das falsche Wort ist

Viele Vermittlerseiten nennen sich unabhängig. Das Gesetz zieht hier eine scharfe Linie: Nach § 34i Abs. 5 GewO ist der Honorar-Immobiliardarlehensberater derjenige, der von Darlehensgebern keine Zuwendungen annimmt und von ihnen in keiner Weise abhängig ist — und ein Vermittler darf diese Tätigkeit nicht ausüben. Wer Provision von Banken bekommt, sollte das Wort deshalb nicht als Etikett benutzen.

Stärker ist ohnehin etwas anderes: die Zahl und die Namen der Banken, die du vergleichst. Nach Art. 247 § 13b EGBGB muss der Vermittler dem Kunden vor der Vermittlung ohnehin sagen, ob er an bestimmte Darlehensgeber gebunden ist. Wer dieselbe Information schon auf der Seite zeigt, verwandelt eine Pflicht in einen Beleg.

Was die Bank besser kann — und warum man es sagen darf

Eine Erklärung, die die Bank nur schlecht aussehen lässt, wirkt wie Werbung. Glaubwürdiger ist ein Satz, der offen sagt, wann die Hausbank die richtige Wahl sein kann, etwa wenn sie ein besonders gutes Angebot macht. Wer das schreibt, zeigt, dass er vergleicht und nicht verkauft — und genau das ist der Unterschied, den die Seite erklären soll.

Die Erklärung gehört nicht auf eine versteckte Unterseite „Über uns“, sondern auf die Startseite, knapp unter dem ersten Einstieg. Dort entscheidet der Kunde, ob er weiterliest. Eine einfache Grafik — der Kunde auf der einen Seite, mehrere Banken auf der anderen, der Vermittler dazwischen — erklärt das Prinzip schneller als jeder Absatz, vorausgesetzt, die Banken darauf sind echte Partner und keine Platzhalter.

Passend dazuWebsites für BaufinanzierungsvermittlerWebsites für Baufinanzierungsvermittler — mit dem Rechner, der den Vergleich auf die eigene Seite holt, statt ihn an ein Portal abzugeben.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

Kostenloses Erstgespräch sichern