Für Immobilienmakler
Was gehört auf die Über-uns-Seite eines Maklers?
Die Antwort auf die Frage, wer zum Termin kommt und wie diese Person verkauft — nicht die Firmengeschichte. Namen, Gesichter, Zuständigkeiten, die Region und eine Arbeitsweise, die man in drei Sätzen wiedergeben kann.
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDGwer eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausübt, muss die zuständige Aufsichtsbehörde angeben — beim Makler die Erlaubnis nach § 34c GewODigitale-Dienste-Gesetz, § 5
Wer diese Seite liest
Die Über-uns-Seite ist die Seite, die ein Eigentümer am Abend vor dem Termin öffnet. Er hat den Termin schon vereinbart und will wissen, wer da morgen in seinem Wohnzimmer sitzt. Oder er vergleicht drei Makler und sucht den, mit dem er es sich vorstellen kann.
Beide lesen nicht, wann die Firma gegründet wurde. Sie lesen Gesichter und suchen nach einem Grund, dem Menschen darauf ihr Haus anzuvertrauen.
Daraus folgt eine einfache Prüfung: Wenn ein Eigentümer nach dem Lesen nicht sagen kann, wer bei ihm klingeln wird, hat die Seite ihre einzige Aufgabe verfehlt — egal, wie gut sie geschrieben ist.
Was auf die Seite gehört
- Jede Person mit Foto, Namen und Zuständigkeit — wer bewertet, wer besichtigt, wer ist Ansprechpartner bis zum Notar
- Die Region, in der ihr wirklich arbeitet, mit Stadtteilen statt „Großraum“
- Deine Arbeitsweise in drei Sätzen: Was machst du anders als der Nächste?
- Ein Satz, warum du Makler bist, wenn er stimmt und nicht nach Werbetext klingt
- Mitgliedschaften und Qualifikationen, die ein Eigentümer einordnen kann
Die Arbeitsweise ist der Kern
Die meisten Über-uns-Seiten sagen dasselbe: persönlich, kompetent, regional verwurzelt. Nach dem dritten Makler ist das austauschbar. Was hängen bleibt, ist eine konkrete Entscheidung: „Wir besichtigen nur mit Käufern, deren Finanzierung wir vorher geprüft haben.“ „Jedes Objekt geht zwei Wochen an unsere vorgemerkten Käufer, bevor es auf ein Portal kommt.“ „Die Person, die bewertet, verkauft auch.“
Solche Sätze kann ein Eigentümer beim Abendessen wiedergeben. Und er kann sie im Termin nachfragen — was genau das Gespräch ist, das du führen willst.
Bei den Fotos gilt dasselbe Prinzip. Ein Porträt vor weißer Wand sagt wenig. Ein Bild bei einer Besichtigung, im Büro am Tisch mit Unterlagen, vor einem Haus im eigenen Viertel zeigt, wie die Arbeit aussieht. Eigene Aufnahmen, auch einfache, schlagen jedes Bild aus einer Datenbank — weil der Eigentümer den Menschen darauf am nächsten Tag vor seiner Tür wiedererkennen soll.
Was ins Impressum gehört, nicht hierher
Die Erlaubnis nach § 34c GewO und die zuständige Aufsichtsbehörde sind Pflichtangaben im Impressum (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG), keine Auszeichnung. Auf der Über-uns-Seite wirken sie wie Füllmaterial. Dort gehört hin, was nicht Pflicht ist.
Ebenso wenig gehört eine Liste von Werten hierher — Ehrlichkeit, Transparenz, Leidenschaft. Jeder Makler würde sie unterschreiben, und deshalb unterscheiden sie niemanden. Wenn ein Wert wichtig ist, zeig ihn als Entscheidung, wie oben: als etwas, das du tust und ein anderer nicht.


