Für Immobilienmakler
Wie baut man ein Tippgeber-Programm über die Website auf?
Mit einer eigenen Seite, die drei Dinge klar regelt: Ein Tipp zählt nur, wenn der Eigentümer Bescheid weiß und angerufen werden will, die Prämie gibt es erst nach dem notariellen Kaufvertrag, und wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht Objekte nachweist, bewegt sich in Richtung der Erlaubnispflicht nach § 34c GewO.
§ 34c Abs. 1 GewOwer gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke vermittelt oder die Gelegenheit dazu nachweist, braucht eine ErlaubnisGewerbeordnung, § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Wer Tipps gibt
Die guten Tipps kommen nicht von Fremden, die über eine Anzeige auf die Seite finden. Sie kommen von Menschen, die ohnehin wissen, wer verkaufen will: frühere Kunden, Handwerker, Hausverwalter, Nachbarn in deinem Viertel. Eine Tippgeber-Seite ist deshalb weniger ein Werbemittel als eine Adresse, die du diesen Menschen gibst — auf der Visitenkarte, in der Mail nach dem Notartermin, im Rundschreiben.
Viele dieser Menschen geben Tipps ohnehin, nur mündlich und ohne dass jemand nachhält, was daraus wurde. Die Seite macht aus dem Zuruf einen festen Weg: ein Formular, eine Eingangsbestätigung, eine Rückmeldung, wenn aus dem Tipp ein Auftrag geworden ist. Gerade die Rückmeldung fehlt fast überall — und sie ist der Grund, warum jemand ein zweites Mal an dich denkt.
Die Regel, die alles andere trägt
Ein Tipp ist nur dann etwas wert, wenn der Eigentümer weiß, dass du anrufst, und das auch will. Ein Name mit Telefonnummer ohne Absprache ist kein Tipp, sondern ein kalter Anruf mit schlechtem Start: Der Eigentümer fragt als Erstes, woher du seine Nummer hast. Das ist unangenehm, und es ist eine Weitergabe von Kontaktdaten ohne seine Zustimmung.
Deshalb fragt das Formular nicht nur nach dem Kontakt, sondern ausdrücklich: „Weiß der Eigentümer Bescheid und ist mit einem Anruf einverstanden?“ Ohne Ja kein Tipp. Das senkt die Menge und hebt die Qualität — und es schützt den Tippgeber, der sonst beim Nachbarn als der dasteht, der Nummern weitergibt.
Was auf die Seite gehört
- Wofür es die Prämie gibt: für einen Tipp, aus dem ein notarieller Kaufvertrag wird — nicht für den Tipp selbst
- Wie hoch sie ist, als fester Betrag oder als Anteil deiner Provision, und wann sie ausgezahlt wird
- Was passiert, wenn der Eigentümer schon bei dir bekannt war
- Ein kurzes Formular: dein Name, Kontakt des Eigentümers, Objektart, Ort, Einverständnis
- Der Hinweis, dass die Prämie beim Empfänger steuerpflichtiges Einkommen sein kann
Wo die Grenze zur Erlaubnispflicht liegt
Nach § 34c Abs. 1 GewO braucht eine Erlaubnis, wer gewerbsmäßig die Gelegenheit zum Abschluss von Grundstücksverträgen nachweist. Der Nachbar, der einmal im Jahr einen Hinweis gibt, handelt nicht gewerbsmäßig. Wer dagegen planmäßig, wiederholt und mit Gewinnabsicht Eigentümer zuführt — etwa ein Hausverwalter, der jeden Verkaufswunsch seiner Bestände an dich weiterreicht —, kann in diesen Bereich kommen.
Für die Seite heißt das: Das Programm richtet sich an gelegentliche Hinweise, nicht an Vertriebspartner. Wer mit einzelnen Tippgebern eine dauerhafte Zusammenarbeit plant, sollte die Gestaltung vorher prüfen lassen — ob im Einzelfall eine Erlaubnis nötig ist, entscheidet ein Anwalt oder die zuständige Behörde.


