Für Immobilienmakler
Lohnt sich eine eigene Seite für Erben, die eine Immobilie verkaufen wollen?
Ja, weil Erben eine andere Frage haben als Eigentümer: nicht „was ist mein Haus wert“, sondern „was müssen wir jetzt tun, und wer entscheidet“ — und weil eine Erbengemeinschaft nach § 2040 BGB nur gemeinsam verkaufen kann, muss die Seite für mehrere Leser in mehreren Städten geschrieben sein.
§ 2040 BGBErben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügenBürgerliches Gesetzbuch, § 2040 Abs. 1
Erben sind keine normalen Verkäufer
Ein Eigentümer, der verkauft, hat sich entschieden. Erben haben meist noch gar nichts entschieden. Sie stehen vor einem Haus, das sie nicht gewählt haben, oft in einer Stadt, in der keiner von ihnen wohnt, und mit Geschwistern, die unterschiedliche Vorstellungen haben.
Eine allgemeine Verkäuferseite trifft diese Lage nicht. Sie beginnt beim Wert, während die Erben noch fragen, ob sie überhaupt verkaufen dürfen, wer die Schlüssel hat und was mit dem Inhalt des Hauses passiert.
Die Fragen, die eine Erbenseite beantworten muss
- Dürfen wir schon verkaufen? Für die Eintragung im Grundbuch braucht es in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO).
- Wer muss zustimmen? Alle Erben gemeinsam — eine Erbengemeinschaft verfügt nach § 2040 BGB nur gemeinschaftlich.
- Was passiert mit dem Inhalt? Räumung, Entrümpelung, Erinnerungsstücke — mit wem du dafür zusammenarbeitest.
- Was kostet es, das Haus leer stehen zu lassen? Grundsteuer, Versicherung, Heizung im Winter.
- Und wenn wir uns nicht einig sind? Hier gehört ein ehrlicher Satz hin, dass du vermittelst, aber nicht entscheidest.
Für mehrere Leser schreiben
Die eigentliche Besonderheit: Eine Erbenseite wird weitergeleitet. Der Bruder, der sich kümmert, schickt sie an die Schwester in München und den Cousin in Berlin. Sie muss also ohne Vorwissen verständlich sein und auf jeder Seite für sich stehen.
Hilfreich ist ein kurzer Ablauf, den man ausdrucken oder als Datei verschicken kann: vom Erbschein über die Bewertung bis zum Notartermin, mit dem Hinweis, dass Besichtigungen und Unterlagen auch ohne Anwesenheit der Erben vor Ort laufen können, wenn das bei dir so ist. Das ist für Erben, die vier Stunden entfernt wohnen, oft der Grund, sich überhaupt zu melden.
Der Ton
Wie Erben die Seite finden: selten über eine Suche nach „Erbe Haus verkaufen“ allein, häufiger über Empfehlungen von Notaren, Nachlasspflegern, Bestattern und Steuerberatern. Eine eigene Adresse, die man diesen Stellen geben kann, ist deshalb der eigentliche Nutzen der Seite — ein Link, den sie ohne Erklärung weiterreichen können.
Keine Beileidsfloskeln in der Überschrift und keine Dringlichkeit. Erben werden in den Wochen nach einem Todesfall mit Angeboten überhäuft, und der Makler, der nüchtern erklärt, wie es geht, fällt gerade dadurch auf. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen gehören zum Notar, zum Nachlassgericht oder zum Steuerberater — das darf die Seite so sagen.


