Für Immobilienmakler
Wie sieht ein gutes Suchauftrags-Formular aus?
Kurz und mit Spannen statt Einzelwerten: Objektart, Region, Preisspanne, Mindestgröße, Zeitraum und Kontakt — dazu eine Frage, die kein Standardformular stellt: Was darf auf keinen Fall sein?
Art. 7 Abs. 3 DSGVOder Widerruf einer Einwilligung muss so einfach sein wie ihre Erteilung — auch beim SuchauftragDatenschutz-Grundverordnung, Artikel 7 Absatz 3
Wofür der Suchauftrag eigentlich da ist
Ein Suchauftrag ist mehr als eine Mailingliste für neue Objekte. Er ist der Bestand an Käufern, mit dem du im Gespräch mit dem Eigentümer arbeitest: „Ich habe elf vorgemerkte Interessenten, die genau so etwas suchen.“ Das ist einer der stärksten Sätze in der Objektakquise — wenn er stimmt.
Damit er stimmt, muss das Formular die Angaben erfassen, die sich mit einem neuen Objekt abgleichen lassen. Freitext wie „schönes Haus im Grünen“ lässt sich nicht abgleichen.
Die Felder, die ein Suchauftrag braucht
- Objektart: Wohnung, Haus, Grundstück, Mehrfamilienhaus — mehrere wählbar
- Region als Stadtteile oder Orte zum Anklicken, nicht als Freitext
- Preisspanne von–bis statt eines Höchstpreises
- Mindestgröße und Mindestzahl der Zimmer
- Zeitraum: sofort, in sechs Monaten, unbestimmt
- Kontakt: Name, E-Mail, auf Wunsch Telefon
Die eine Frage, die den Unterschied macht
„Was darf auf keinen Fall sein?“ — Erdgeschoss, Hauptstraße, Sanierungsbedarf, kein Aufzug. Diese Angabe fehlt in fast jedem Formular, und sie ist die nützlichste von allen. Sie verhindert, dass du einem Interessenten ein Objekt schickst, das er nach zwei Sekunden verwirft, und nach dem dritten solchen Vorschlag deine Mails nicht mehr öffnet.
Ein zweites Feld, das sich lohnt: die Finanzierung. Nicht als Nachweis, sondern als einfache Auswahl — Finanzierung geklärt, in Klärung, noch offen. Damit weißt du, wen du beim nächsten passenden Objekt zuerst anrufst.
Was danach passieren muss
Ein Suchauftrag, auf den nie eine Nachricht folgt, ist verbrannt. Wer sich einträgt, sollte eine Bestätigung bekommen, die seine Angaben wiederholt, und bei einem passenden Objekt eine persönliche Nachricht, bevor es ins Portal geht.
Jede dieser Nachrichten braucht einen Weg, den Suchauftrag zu beenden, der nicht mehr verlangt als ein Klick — Artikel 7 Absatz 3 DSGVO verlangt, dass der Widerruf so einfach ist wie die Anmeldung. Wer ihn umständlich macht, bekommt statt einer Abmeldung eine Beschwerde. Wie die Einwilligung im Einzelnen zu gestalten ist, entscheidet ein Anwalt.
Wo das Formular auf der Seite stehen muss
Nicht auf einer eigenen Unterseite, die nur über das Menü erreichbar ist. Der beste Ort ist dort, wo ein Interessent gerade feststellt, dass nichts für ihn dabei ist: am Ende der Objektliste und auf jeder Objektseite, direkt unter den Eckdaten.
Dort kann das Formular auch vorausgefüllt sein. Wer sich eine Dreizimmerwohnung in einem bestimmten Stadtteil angesehen hat, bekommt einen Suchauftrag angeboten, in dem Objektart, Stadtteil und Preisspanne schon eingetragen sind. Er muss nur noch korrigieren, was nicht passt. Das gilt besonders für verkaufte oder reservierte Objekte: Wer dort landet, sucht genau so etwas und hat gerade erfahren, dass er zu spät ist.


