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Für Immobilienmakler

Wie spricht die Website Eigentümer an, die sich trennen oder scheiden lassen?

Mit einer eigenen, diskret formulierten Seite, die beide Partner gleichzeitig anspricht und die Alternativen nennt — gemeinsam verkaufen, einer übernimmt, oder die Teilungsversteigerung — denn wer nur einer Seite dient, verliert den Auftrag an der Unterschrift der anderen.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

§ 180 ZVGregelt die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft, die sogenannte TeilungsversteigerungGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, § 180

Der Auftrag hat zwei Auftraggeber

Bei einer Trennung ruft einer an, aber es verkaufen zwei. Gehört das Haus beiden, müssen beide unterschreiben. Gehört es einem allein und ist es sein wesentliches Vermögen, braucht er in der Zugewinngemeinschaft nach § 1365 BGB trotzdem die Einwilligung des anderen.

Für die Website heißt das: Eine Seite, die sich an „Sie“ richtet und dabei nur den Anrufer meint, schreckt den zweiten Partner ab, sobald er sie weitergeleitet bekommt. Die Seite muss so geschrieben sein, dass beide sie lesen können, ohne sich übergangen zu fühlen — neutral, ohne Partei, ohne Schuldfrage.

Die drei Wege nennen, nicht nur den Verkauf

  • Gemeinsam verkaufen: Der Erlös wird geteilt, beide sind frei. Meist der sauberste Weg, wenn sich beide einigen.
  • Einer übernimmt: Der andere wird ausgezahlt. Dafür braucht es eine Bewertung, der beide vertrauen, und eine Finanzierung für den, der bleibt.
  • Die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG: Wenn keine Einigung gelingt, kann jeder Miteigentümer sie beantragen. Das Ergebnis ist schwer vorherzusagen und dauert — genau deshalb gehört sie auf die Seite, als der Weg, den beide vermeiden wollen.

Die Bewertung ist der eigentliche Einstieg

In einer Trennung ist der Wert keine Neugier, sondern Verhandlungsmasse. Beide Seiten wollen eine Zahl, und beide misstrauen der Zahl, die der andere mitbringt. Ein Makler, der anbietet, die Bewertung mit beiden gemeinsam zu besprechen, bietet genau das, was fehlt: eine Einschätzung, die keiner Partei gehört.

Das ist auch der Grund, warum der Übernahmeweg auf die Seite gehört, obwohl er keinen Verkauf bringt. Wer bei der Bewertung beider Partner dabei war, ist der Naheliegende, wenn aus dem Übernahmeplan doch ein Verkauf wird.

Nenne auf der Seite auch, wie du mit getrennten Gesprächen umgehst: ob du beiden dieselben Unterlagen schickst, ob Termine gemeinsam oder einzeln stattfinden, wer die Besichtigungen begleitet, wenn einer noch im Haus wohnt. Solche Sätze klingen nach Kleinigkeiten, sind für Menschen in dieser Lage aber genau die Fragen, die sie sich nicht zu stellen trauen.

Diskretion in der Form

Keine Überschrift „Scheidungsimmobilie“ auf der Startseite und keine Bilder von zerrissenen Fotos. Eine Unterseite, die über die Verkäuferseite erreichbar ist, reicht. Das Formular fragt, ob beide Partner informiert sind, und bietet an, dass du dich bei beiden meldest. Rechtliche Fragen zu Zugewinn und Unterhalt gehören zum Anwalt — das darf die Seite so sagen, und im Einzelfall entscheidet auch nur er.

Passend dazuWebsites für ImmobilienmaklerWebsites für Immobilienmakler, die das Mandat gewinnen sollen — gebaut auf die Frage, die der Eigentümer sich stellt, bevor er zum Hörer greift.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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