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Für Bauträger und Projektentwickler

Brauchen Bauträger einen Bereich für Vertriebspartner?

Ja, sobald mehr als ein Makler oder Vertrieb für dich verkauft: Ein geschützter Bereich mit dem tagesaktuellen Status aller Einheiten und freigegebenen Unterlagen verhindert Doppelreservierungen — und hält Partner davon ab, eigene Berechnungen zu erstellen, für die nach BGH-Rechtsprechung am Ende der Verkäufer haften kann.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

BGH, 14.03.2003, V ZR 308/02ein Berechnungsbeispiel eines Untervermittlers kann dem Verkäufer als Beratung zugerechnet werdenBundesgerichtshof, V. Zivilsenat

Das Problem, das ein Partnerbereich löst

Sobald mehrere Makler oder ein Vertrieb mit Untervermittlern dasselbe Vorhaben verkaufen, gibt es eine Frage, die ständig gestellt wird: Ist die Einheit noch frei? Die Antwort kommt per Telefon, Mail oder aus einer Tabelle, die jemand vor einer Woche verschickt hat. Das Ergebnis kennt jeder Bauträger: zwei Interessenten für dieselbe Wohnung, einer davon enttäuscht, ein Partner verärgert.

Ein geschützter Bereich auf der Website, in dem jeder Partner denselben Stand sieht, beendet das. Er ist keine Technikspielerei, sondern eine Ordnungsfrage.

Wer nur mit einem einzigen Makler arbeitet, braucht ihn nicht — dort reicht ein direkter Draht. Sobald aber ein zweiter Partner dazukommt oder ein Vertrieb eigene Untervermittler einsetzt, wird die Frage nach dem aktuellen Stand zur täglichen Fehlerquelle.

Was hinein gehört

  • Status aller Einheiten, tagesaktuell: frei, angefragt, reserviert, beurkundet
  • Preisliste in der gültigen Fassung, mit Datum
  • Grundrisse, Baubeschreibung, Teilungserklärung, soweit freigegeben
  • Bildmaterial mit Angabe, wofür es verwendet werden darf
  • Ein Weg, eine Einheit für einen eigenen Interessenten anzufragen — mit Zeitstempel, damit klar ist, wer zuerst da war
  • Ansprechpartner beim Bauträger

Der unterschätzte Grund: Haftung

Vertriebspartner, besonders im Anlegervertrieb, bauen gern eigene Renditerechnungen. Der BGH hat am 14.03.2003 (V ZR 308/02) entschieden, dass ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile einer ausdrücklichen Beratung gleichsteht und dass ein Untervermittler, mit dessen Einsatz der Verkäufer rechnen musste, dabei als dessen Erfüllungsgehilfe handeln kann. Die Rechnung des Partners kann so zur Haftung des Bauträgers werden.

Ein Partnerbereich ist der Ort, an dem du festlegst, welche Unterlagen verwendet werden — und damit auch, welche nicht. Klare Vorgabe im Partnervertrag, freigegebene Unterlagen im Bereich, keine selbstgebauten Berechnungen. Die genaue Ausgestaltung klärt dein Anwalt.

Wie viel Technik es braucht

Weniger als gedacht. Ein passwortgeschützter Bereich mit einem Zugang je Partner reicht für die meisten Vorhaben. Entscheidend ist nicht die Technik, sondern eine einzige Quelle für den Status: Die Tabelle, mit der dein Vertrieb intern arbeitet, muss dieselbe sein, aus der der Partnerbereich und die öffentliche Projektseite gespeist werden. Drei Listen, die von Hand abgeglichen werden, liefern drei verschiedene Wahrheiten.

Einzelne Zugänge statt eines gemeinsamen Passworts haben einen weiteren Vorteil: Endet eine Zusammenarbeit, sperrst du genau diesen Partner, ohne allen anderen ein neues Passwort schicken zu müssen.

Und eine Voraussetzung vor jedem Zugang: Wer als Makler vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Die lässt du dir vorlegen, bevor der Partner Zugriff bekommt.

Passend dazuWebsites für ProjektentwicklerWebsites für Projektentwickler und Bauträger — für Vorhaben, die vermarktet werden, während sie noch Planung sind.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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