Für Makler, Bauträger und Finanzierer
Bringen Siegel und Auszeichnungen auf der Website etwas?
Nur solche, die der Besucher kennt und nachprüfen kann — eine Mitgliedschaft im Berufsverband oder ein Testergebnis mit Fundstelle. Eine Reihe unbekannter Plaketten wirkt wie Dekoration und kann bei fehlender Fundstelle sogar abgemahnt werden.
I ZR 134/20wer mit einem Testergebnis wirbt, muss die Fundstelle des Tests deutlich erkennbar angebenBGH, Urteil vom 15.04.2021, I ZR 134/20 (Testsiegel auf Produktabbildung)
Was ein Siegel für den Besucher bedeutet
Ein Siegel wirkt nur, wenn der Besucher weiß, wofür es steht. Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband kennt ein Eigentümer oft vom Namen her, und er versteht, dass sie an Bedingungen geknüpft ist. Eine Plakette mit „Top-Makler 2026“ von einem Absender, den er nie gehört hat, versteht er nicht — und vermutet eher, dass sie gekauft ist.
Bevor du ein Siegel zeigst, lohnt eine Frage: Was hat die Vergabe gekostet, und wer hat geprüft? Wenn die ehrliche Antwort lautet „eine Lizenzgebühr, und niemand“, ist das Siegel nicht verboten — aber es beweist nichts, und der Besucher ahnt das. In einer Branche, in der Vertrauen das Produkt ist, zählt diese Ahnung.
Was rechtlich gilt
Wer mit einem Test oder einer Bewertung wirbt, muss die Fundstelle deutlich erkennbar angeben — so, dass der Besucher den Test selbst finden und einordnen kann. Der Bundesgerichtshof hat das 2021 bestätigt und klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, wie groß oder beiläufig das Siegel abgebildet ist.
Nach Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist es außerdem stets unzulässig, ein Gütezeichen ohne die erforderliche Genehmigung zu verwenden. Wer ein Siegel aus einem abgelaufenen Jahr weiter zeigt oder eines übernimmt, das ein anderer Standort erhalten hat, bewegt sich in diesem Bereich. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, entscheidet ein Anwalt.
Was sich zu zeigen lohnt
- Mitgliedschaften in Berufsverbänden, verlinkt auf deinen Eintrag beim Verband
- Die Erlaubnis nach § 34c GewO beziehungsweise § 34i GewO mit zuständiger Behörde — Pflichtangabe im Impressum, aber auch ein Vertrauenszeichen
- Weiterbildungen mit Abschluss, die der Kunde nachvollziehen kann
- Auszeichnungen mit Jahr, Vergabestelle und einem Link zur Veröffentlichung
Wo Siegel auf der Seite hingehören
Nicht ganz oben als Streifen mit sechs Logos. Dort verdrängen sie die Aussage, für wen du arbeitest, und machen die Seite unruhig. Besser ist die Stelle, an der der Besucher zweifelt: neben dem Formular zur Wertermittlung, auf der Seite über dich, bei der Beschreibung deiner Leistung.
Jedes Siegel sollte anklickbar sein und dorthin führen, wo es vergeben wurde. Ein Logo ohne Link ist eine Behauptung; ein Logo, das zum eigenen Eintrag beim Verband führt, ist ein Beleg, den der Besucher in zehn Sekunden selbst prüfen kann.
Ein nachprüfbares Siegel an der richtigen Stelle wirkt mehr als zehn unbekannte am falschen Ort.
Und einmal im Jahr durchsehen: Ist die Mitgliedschaft noch aktiv, stimmt das Jahr der Auszeichnung, führt der Link noch zur richtigen Stelle? Ein Siegel von vor fünf Jahren sagt dem Besucher vor allem, dass die Seite seitdem niemand angefasst hat.


