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Für Bauträger und Projektentwickler

Was gehört auf eine Projektwebsite für einen Neubau?

Alles, was ein Käufer für die Entscheidung braucht, bevor er das Gebäude betreten kann: Lage, Einheiten mit Status, Grundrisse, Baubeschreibung, Fertigstellungstermin, der Bauträger mit seinen fertigen Vorhaben und ein Weg zur Anfrage.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

Art. 249 § 2 EGBGBverlangt in der Baubeschreibung verbindliche Angaben zum FertigstellungszeitpunktEinführungsgesetz zum BGB, i. V. m. § 650j BGB

Die Seite ersetzt die Besichtigung

Wer eine Bestandswohnung kauft, besichtigt sie. Wer eine Neubauwohnung kauft, kauft ein Versprechen — auf Papier und auf dem Bildschirm. Das ist der Maßstab für jede Projektseite: Sie muss die Fragen beantworten, die sonst bei der Besichtigung beantwortet würden, und die Zweifel ausräumen, die bei einem Kauf ohne Gebäude zwangsläufig entstehen.

Die zweite Frage ist dabei wichtiger als die erste. Wie die Küche aussieht, zeigt die Visualisierung. Ob das Haus pünktlich fertig wird und ob dieser Bauträger das schon einmal geschafft hat, zeigt sie nicht.

In Erstgesprächen mit Bauträgern sehe ich immer dasselbe Verhältnis: viel Fläche für Bilder und Lagebeschreibung, wenig bis nichts über den Bauträger selbst. Dabei ist genau das die Stelle, an der ein Käufer ohne Gebäude am meisten Sicherheit braucht — und an der die wenigsten Seiten etwas liefern.

Die Bausteine in der Reihenfolge, in der gefragt wird

  • Name, Lage und Fertigstellung ganz oben auf der Seite
  • Die Einheiten als Liste: Größe, Zimmer, Etage, Außenfläche, Preis, Status (verfügbar, reserviert, verkauft)
  • Je Einheit ein Grundriss, einzeln abrufbar und auf dem Handy lesbar
  • Die Lage mit dem, was im Alltag zählt: Wege zu Schule, Einkauf, Bahn — als Wegzeiten, nicht als Werbetext
  • Die Baubeschreibung als Dokument zum Herunterladen
  • Der Bauträger: wer dahintersteht, welche Vorhaben fertig sind, wer der Ansprechpartner ist
  • Ein Weg zur Anfrage, der auf jedem Bildschirm erreichbar ist

Die Baubeschreibung gehört auf die Seite

Viele Bauträger halten sie zurück, bis ein Interessent ernsthaft wird. Das ist unnötig: Wer an Verbraucher verkauft, muss die Baubeschreibung nach § 650j BGB und Art. 249 § 1 EGBGB ohnehin rechtzeitig vor der Vertragserklärung in Textform zur Verfügung stellen, und nach Art. 249 § 2 EGBGB muss sie verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt enthalten.

Das Dokument existiert also sowieso. Auf der Seite erfüllt es einen zweiten Zweck: Wer es herunterlädt, hat sich intensiver mit dem Vorhaben beschäftigt als jemand, der nur Bilder angesehen hat. Ob die Unterlage frei oder gegen eine Mailadresse abrufbar ist, ist eine Vertriebsentscheidung — beides ist besser, als sie zu verstecken.

Was fast immer fehlt

Der Status der Einheiten. Eine Liste, in der seit Wochen alles „verfügbar“ steht, sagt dem Interessenten entweder, dass nichts verkauft wird, oder dass niemand die Seite pflegt. Beides schadet. Eine Liste, in der die Hälfte schon reserviert ist, ist das stärkste Argument für eine schnelle Anfrage, das eine Projektseite haben kann — und es kostet nichts außer Pflege.

Und der Energieausweis: Sobald er vorliegt, gehören die Pflichtangaben nach § 87 GModG (bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) in jede Anzeige — die Projektseite eingeschlossen.

Dazu kommt ein Ansprechpartner mit Gesicht und Namen. Wer eine sechsstellige Summe für ein Versprechen ausgibt, will wissen, wen er anruft, wenn etwas schiefläuft — und ein Foto mit Durchwahl beantwortet das besser als jede Beschreibung der Unternehmenswerte.

Passend dazuWebsites für ProjektentwicklerWebsites für Projektentwickler und Bauträger — für Vorhaben, die vermarktet werden, während sie noch Planung sind.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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