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Für alle, die mit KI Inhalte erstellen

Müssen KI-erzeugte Texte und Bilder auf der Website gekennzeichnet werden?

Seit dem 02.08.2026 verlangt Art. 50 der KI-Verordnung eine Offenlegung für Deepfakes — KI-Bilder, die echten Personen, Orten oder Gegenständen ähneln und fälschlich echt wirken — und für KI-Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die kein Mensch redaktionell verantwortet. Ein von dir geprüfter Leistungstext fällt nicht darunter.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

02.08.2026Geltungsbeginn der Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VerordnungVerordnung (EU) 2024/1689

Wer was schuldet

Art. 50 KI-Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Anbieter — die Hersteller von Werkzeugen wie ChatGPT oder Bildgeneratoren — müssen nach Abs. 2 dafür sorgen, dass Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt erkennbar sind. Betreiber — das bist du, wenn du ein solches Werkzeug beruflich nutzt — haben nach Abs. 4 die Pflichten, die für deine Website zählen.

Die gelten seit dem 02.08.2026 unmittelbar in der gesamten EU, ohne deutsches Umsetzungsgesetz.

Texte: der Maßstab ist die redaktionelle Verantwortung

Kennzeichnen musst du KI-erzeugten Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Pflicht entfällt, wenn der Text von einem Menschen geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Für eine Maklerseite heißt das: Leistungstexte, Objektbeschreibungen und Ratgeber, die du mit KI entwirfst und dann selbst liest, korrigierst und unter deinem Namen veröffentlichst, brauchen keinen Hinweis. Kritisch wird es erst bei Texten, die ungeprüft automatisch erscheinen — etwa ein Marktbericht, den ein Werkzeug jeden Monat selbst schreibt und veröffentlicht.

Unabhängig von Art. 50 gilt das Irreführungsverbot des § 5 UWG. Ein KI-Text, der Verkaufszahlen, Auszeichnungen oder Marktdaten erfindet, ist nicht wegen der KI ein Problem, sondern weil er falsch ist. Jede Zahl in einem KI-Entwurf gehört vor der Veröffentlichung an ihre Quelle.

Bilder: die Frage ist, ob es echt wirkt

Ein Deepfake ist nach Art. 3 Nr. 60 KI-Verordnung ein KI-erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. Daraus ergibt sich eine klare Abgrenzung:

  • Eine Illustration oder ein stimmungsvolles Symbolbild, das nichts Bestimmtes zeigt und nicht als Aufnahme ausgegeben wird, fällt nicht darunter.
  • Ein KI-Porträt deines Teams, das wie ein Foto wirkt, zeigt echte Personen und ist ein Deepfake — und ohnehin keine gute Idee auf einer Seite, die von Vertrauen lebt.
  • Ein echtes Objektfoto, in das KI Möbel setzt oder Mängel entfernt, zeigt einen echten Ort und wirkt echt. Hier spricht viel für eine Kennzeichnungspflicht.

Chat auf der Seite

Setzt du einen KI-Chat ein, müssen Besucher erkennen können, dass sie mit einer Maschine sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist. Diese Pflicht trifft nach Art. 50 Abs. 1 den Anbieter des Systems — prüf also, ob dein Werkzeug sich zu erkennen gibt, bevor du es einbaust. Das ist keine Rechtsberatung; die Einordnung einzelner Inhalte trifft im Einzelfall ein Anwalt.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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