Für Baufinanzierer und Finanzierungsvermittler
Brauchen Gewerbefinanzierung und Baufinanzierung getrennte Seiten?
Ja, mindestens getrennte Bereiche mit eigenem Einstieg: Der private Käufer und der Unternehmer suchen mit anderen Worten, bringen andere Unterlagen mit und fallen unter anderes Recht. Eine gemeinsame Seite spricht beide halb an und keinen richtig.
§ 491 Abs. 3 BGBdefiniert das Immobiliar-Verbraucherdarlehen — die Regeln dazu gelten nur für Verbraucher, nicht für UnternehmerBürgerliches Gesetzbuch, § 491
Zwei Kunden, die sich nicht erkennen
Der private Käufer fragt, ob er sich das Haus leisten kann. Der Unternehmer fragt, wie er eine Halle, ein Bürogebäude oder ein Mehrfamilienhaus im Betriebsvermögen finanziert. Der eine denkt in Monatsraten und Eigenkapital, der andere in Cashflow, Sicherheiten und Bilanz.
Eine Startseite, die beides zugleich anbietet, muss sich in allgemeine Formulierungen retten — „Finanzierungslösungen für jedes Vorhaben“. Damit erkennt sich keiner der beiden wieder. Der Privatkunde fühlt sich zu klein, der Unternehmer glaubt, bei einem Baufinanzierer gelandet zu sein.
Dazu kommt die Suche. Wer „Baufinanzierung“ sucht, erwartet eine Seite, die sich genau so nennt. Wer „Finanzierung Gewerbeimmobilie“ sucht, ebenso. Eine gemeinsame Seite muss beide Begriffe unterbringen und wird für keinen von beiden so gut gefunden wie eine Seite, die sich auf einen konzentriert.
Auch das Recht trennt
Die Pflichten, die in der privaten Baufinanzierung gelten — Erstinformation nach Art. 247 § 13b EGBGB, Europäisches Standardisiertes Merkblatt, Werberegeln des § 17 PAngV —, knüpfen an das Immobiliar-Verbraucherdarlehen nach § 491 Abs. 3 BGB an, also an einen Verbraucher als Darlehensnehmer. Beim Unternehmer, der für seinen Betrieb finanziert, greifen sie so nicht.
Das hat Folgen für die Seite: Texte, Formulare und Pflichtangaben müssen auf der Verbraucherseite anders aussehen als auf der Gewerbeseite. Wer beides mischt, schreibt entweder Verbraucherhinweise an Unternehmer oder vergisst sie dort, wo sie Pflicht sind.
Was getrennt werden muss und was nicht
- Getrennt: der Einstieg, die Sprache, das Formular und die Unterlagenliste — Gehaltsnachweis beim einen, Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertung beim anderen
- Getrennt: die Belege — der Privatkunde will Menschen wie sich sehen, der Unternehmer Vorhaben in seiner Größenordnung
- Gemeinsam: Person, Bankpartner, Registernummer und Impressum — das Vertrauen in dich gilt für beide
- Dazwischen: der private Kapitalanleger, der eine vermietete Wohnung kauft — er ist in der Regel Verbraucher, denkt aber in Rendite, und verdient einen eigenen Abschnitt auf der Baufinanzierungsseite
Eine Website oder zwei
Meist reicht eine Website mit zwei klar getrennten Bereichen, die ganz oben auf der Startseite in zwei Wege aufgeteilt werden: privat finanzieren oder für das Unternehmen finanzieren. Eine zweite Website lohnt erst, wenn das Gewerbegeschäft einen eigenen Namen, ein eigenes Team oder eine andere Zielgruppe hat, etwa Bauträger — dann konkurrieren zwei Themen auf einer Adresse um dieselbe Aufmerksamkeit.


