Für alle, die eine Website beauftragen
Wem gehört die Website nach dem Projekt?
Nur das, was vertraglich geregelt ist: Die Domain gehört dem, der bei der Vergabestelle als Inhaber eingetragen ist, und an Gestaltung, Texten und Code erhältst du nur die Nutzungsrechte, die im Vertrag stehen — fehlt eine klare Regel, bestimmt nach § 31 Abs. 5 UrhG der Vertragszweck, wie weit sie reichen.
§ 31 Abs. 5 UrhGsind Nutzungsarten nicht einzeln bezeichnet, bestimmt der gemeinsame Vertragszweck den Umfang der RechteUrheberrechtsgesetz, gesetze-im-internet.de
Die Domain: Wer eingetragen ist, dem gehört sie
Bei .de-Domains ist nach den Richtlinien der DENIC der eingetragene Domaininhaber Vertragspartner und der an der Domain Berechtigte. Steht dort der Name der Agentur, gehört ihr die Adresse, unter der dich deine Kunden finden — egal, wer sie bezahlt hat.
Das ist selten böse Absicht, sondern Bequemlichkeit: Die Agentur registriert alles in einem Rutsch auf sich. Zum Problem wird es, wenn die Zusammenarbeit endet. Prüf deshalb über den Anbieter, bei dem die Domain liegt, wer als Inhaber eingetragen ist. Bei jeder Neuregistrierung gilt: dein Name oder deine Firma, sonst niemand.
Ist die Domain auf die Agentur eingetragen, lässt sich das in der Regel über einen Inhaberwechsel beim Anbieter korrigieren — solange beide Seiten mitwirken. Deshalb ist der beste Zeitpunkt dafür heute.
Das gilt auch für die Konten, an denen die Seite hängt: Google-Unternehmensprofil, Search Console, Messwerkzeug, E-Mail-Postfächer. Laufen sie über das Konto der Agentur, verlierst du beim Wechsel die Historie und fängst bei null an.
Gestaltung, Texte und Code: Du bekommst Rechte, kein Eigentum
Im deutschen Urheberrecht wird das Urheberrecht selbst nicht übertragen. Wer eine Website beauftragt, erhält Nutzungsrechte — und zwar nur in dem Umfang, der vereinbart ist. Fehlt eine genaue Regel, bestimmt § 31 Abs. 5 UrhG, dass der Vertragszweck entscheidet.
Für dich heißt das: Dass du die Seite betreiben darfst, ist klar. Ob du sie von einem anderen Dienstleister ändern lassen, Texte in einer Broschüre verwenden oder das Design für eine zweite Firma nutzen darfst, ist ohne ausdrückliche Regel offen.
Was im Vertrag stehen sollte
- Domain und Hosting werden auf deinen Namen registriert
- Du erhältst alle Zugänge mit vollen Rechten, nicht nur als Redakteur
- Nutzungsrechte an Gestaltung, Texten und Code: ausschließlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, mit dem Recht zur Bearbeitung durch Dritte
- Bei Bildern: welche Lizenz, für welche Nutzung, und ob sie auch nach Ende der Zusammenarbeit gilt
- Herausgabe der Dateien bei Vertragsende
Wie du heute prüfst, wo du stehst
Vier Fragen, eine halbe Stunde. Wer dabei auf Lücken stößt, klärt sie am besten jetzt, solange die Zusammenarbeit gut läuft — nicht erst, wenn sie endet.
- Wer ist als Inhaber der Domain eingetragen?
- Hast du einen eigenen Zugang zum Hosting mit vollen Rechten?
- Gibt es einen Vertrag, der die Nutzungsrechte regelt?
- Wo liegen Sicherungen der Seite, und kommst du selbst an sie heran?
Die Stelle, an der es in der Praxis hakt
Seiten aus Baukästen oder Mietmodellen, bei denen die Seite nur so lange existiert, wie du zahlst. Das ist legitim, solange es klar ist. Frag bei jedem Mietmodell, was du bei einer Kündigung mitnehmen kannst — meistens ist es die Domain und sonst nichts. Wie deine konkreten Vertragsklauseln auszulegen sind, beurteilt im Einzelfall ein Anwalt.


