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Kazal WebsitesErstgespräch sichern

Für alle, die eine neue Website planen

Was muss ich vorbereiten, bevor meine Website gebaut wird?

Drei Entscheidungen und eine Handvoll Unterlagen: wer freigibt, für wen die Seite in erster Linie spricht und was der eine Schritt ist, den ein Besucher tun soll — dazu die Pflichtangaben fürs Impressum, eigene Bilder und Belege wie verkaufte Objekte oder Kundenstimmen.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

§ 5 DDGregelt die Pflichtangaben im Impressum, bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit inklusive zuständiger AufsichtsbehördeDigitale-Dienste-Gesetz, gesetze-im-internet.de

Die Entscheidungen zuerst, die Unterlagen danach

Die meisten bereiten Material vor: Logo, Fotos, alte Texte. Das ist nützlich, aber es ist nicht das, woran Projekte hängen bleiben. Sie hängen an Entscheidungen, die niemand getroffen hat — und die dann mitten im Bau auf dem Tisch liegen.

  • Wer gibt frei? Eine Person mit dem letzten Wort. Wenn drei Partner einzeln Anmerkungen schicken, widersprechen sie sich.
  • Für wen spricht die Seite zuerst? Beim Makler meist der Eigentümer, beim Bauträger der Käufer eines bestimmten Projekts, beim Finanzierer der Erstkäufer oder der Anschlussfinanzierer. Eine Seite kann mehrere bedienen, aber nur eine Gruppe steht ganz oben.
  • Was ist der eine Schritt? Wertermittlung, Rückruf, Vormerkung vor dem Vertriebsstart. Wer sich hier nicht festlegt, bekommt eine Seite mit fünf gleich großen Knöpfen.
  • Wohin gehen die Anfragen? Welche Mailadresse, wer ruft zurück, bis wann. Eine Seite, deren Anfragen zwei Tage liegen bleiben, hilft niemandem — der Interessent hat inzwischen den nächsten Anbieter angerufen.

Die Pflichtangaben, die gern fehlen

Das Impressum wird oft am Ende hastig zusammengesucht. Dabei verlangt § 5 DDG bei Tätigkeiten, die eine behördliche Zulassung brauchen, auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Für Makler mit Erlaubnis nach § 34c GewO und Vermittler nach § 34i GewO heißt das: die Behörde, die die Erlaubnis erteilt hat, gehört hinein.

Leg diese Angaben vor Baubeginn zusammen: vollständiger Firmenname mit Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Anschrift, Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Aufsichtsbehörde, Kammer. Welche Angaben in deinem Fall genau nötig sind, entscheidet im Zweifel ein Anwalt.

Belege sammeln, bevor jemand danach fragt

Eine Seite überzeugt durch das, was sie zeigen kann: verkaufte Objekte mit Ort und Jahr, fertiggestellte Projekte mit Fotos, Kundenstimmen mit Namen oder zumindest Ort. Dieses Material liegt meist verstreut in Postfächern und Ordnern und braucht Tage, bis es zusammen ist.

Fang damit zuerst an. Hol bei Kunden die Erlaubnis ein, ihre Stimme zu zitieren, und notiere zu jedem verkauften Objekt die zwei, drei Angaben, die du zeigen willst. Das ist die Vorarbeit, die später den Unterschied zu einer Seite macht, die nur behauptet.

Eine Liste der alten Seite

Wer schon eine Website hat, sollte vor dem Neubau festhalten, welche Adressen es gibt und welche davon besucht werden. Diese Liste braucht es später für die Weiterleitungen — und sie zeigt, welche Inhalte die Besucher tatsächlich gesucht haben.

Dazu gehört eine Aufstellung der Zugänge: Wo liegt die Domain, wer hat das Hosting, wer kennt die Passwörter? In vielen Projekten dauert die Suche nach dem Zugang zur Domain länger als der Bau einer Unterseite — vor allem, wenn ihn ein früherer Dienstleister angelegt hat.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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