Für Makler, Bauträger und Finanzierer
Stockfotos oder echte Fotos vom Team?
Echte Fotos — ein mittelmäßiges Bild vom eigenen Team schafft mehr Vertrauen als ein perfektes Stockfoto, weil der Besucher genau wissen will, mit wem er es zu tun bekommt. Für Mitarbeiterfotos brauchst du allerdings eine schriftliche Einwilligung.
8 AZR 1011/13Mitarbeiterbilder dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung veröffentlicht werden; sie erlischt nicht automatisch mit dem AusscheidenBAG, Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1011/13, zu § 22 KUG
Warum das Stockfoto hier mehr schadet als anderswo
Ein Makler verkauft keine Ware, er verkauft sich. Der Eigentümer lässt einen Menschen in sein Haus, der Käufer verhandelt mit ihm über die größte Summe seines Lebens. Ein lächelndes Paar vor einem Schlüsselbund, das auch auf drei anderen Maklerseiten steht, beantwortet keine dieser Fragen — es verschiebt sie nur.
Dazu kommt: Stockfotos sind wiedererkennbar. Wer mit der Bildersuche von Google ein Foto prüft, findet dasselbe Motiv auf Dutzenden Seiten. Das passiert selten, aber wenn es passiert, ist der Schaden größer als der Nutzen des schönen Bildes je war.
Was echte Fotos leisten müssen — und was nicht
Sie müssen nicht aus einem Studio kommen. Sie müssen scharf sein, gut ausgeleuchtet und zur Firma passen. Ein Porträt im eigenen Büro oder vor einem verkauften Objekt erzählt mehr als ein grauer Hintergrund.
In Erstgesprächen höre ich oft, die eigenen Bilder seien nicht gut genug. Meist stimmt das — und die Lösung ist ein halber Tag mit einem Fotografen, nicht das Stockarchiv. Der Aufwand fällt einmal an, die Bilder tragen die Seite über Jahre.
- Porträt jeder Person, die Kunden am Telefon oder bei Terminen trifft, mit Namen und Aufgabe
- Ein Bild bei der Arbeit: Besichtigung, Beratungstisch, Baustelle
- Echte Objekte, verkaufte eingeschlossen
- Das Büro von außen, damit man es findet
Die Einwilligung vorher klären
Bilder von Mitarbeitern dürfen nach § 22 KUG nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Das Bundesarbeitsgericht hat 2015 entschieden, dass diese Einwilligung im Arbeitsverhältnis schriftlich erfolgen muss. Eine uneingeschränkt erteilte Einwilligung endet nicht automatisch mit dem Ausscheiden, kann aber mit plausiblem Grund widerrufen werden.
Praktisch heißt das: Einwilligung schriftlich einholen, bevor fotografiert wird, und Porträts ausgeschiedener Kollegen ohnehin herausnehmen — ein Ansprechpartner, der nicht mehr da ist, kostet mehr Vertrauen als eine Lücke im Teambild. Ob eine konkrete Einwilligung trägt, entscheidet im Einzelfall ein Anwalt.
Wo Stockbilder in Ordnung sind
Für neutrale Flächen ohne Menschen: eine Stadtansicht, eine Detailaufnahme, ein Symbol für ein Thema. Sobald ein Gesicht zu sehen ist, liest der Besucher es als Teil der Firma. Deshalb gilt die Regel: keine fremden Menschen auf der eigenen Seite.
Und auch bei neutralen Motiven: die Lizenz prüfen und aufbewahren. Ein Bild aus einer kostenlosen Sammlung ist nicht automatisch für die gewerbliche Nutzung freigegeben, und wer Jahre später nach dem Nachweis gefragt wird, braucht ihn schnell. Das gilt genauso für Bilder, die ein früherer Dienstleister eingebaut hat — die Seite gehört dir, die Rechte an den Bildern nicht unbedingt.


