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Warum führten Google Fonts zu Abmahnungen?

Weil das LG München I am 20.01.2022 (3 O 17493/20) einem Besucher 100 € Schadensersatz zusprach: Die Website lud die Schriften beim Aufruf von Google-Servern und gab dabei ohne Einwilligung seine IP-Adresse weiter. Auf dieses Urteil stützte sich eine Welle von Massenabmahnungen.

Von Rafael Ualiyev, Inhaber von Kazal Websites

100 €Schadensersatz für die Weitergabe einer IP-Adresse an Google beim Laden von SchriftenLG München I, Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20

Was das Gericht entschieden hat

Die Website band Google Fonts dynamisch ein: Bei jedem Aufruf holte der Browser die Schrift von einem Google-Server und übermittelte dabei die IP-Adresse des Besuchers. Dass eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum sein kann, hatte der EuGH schon am 19.10.2016 (C-582/14, Breyer) entschieden.

Das LG München I verurteilte die Betreiberin zur Unterlassung und zu 100 € Schadensersatz. Der Kernsatz für die Praxis: Ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung gab es nicht, weil sich die Schriften auch nutzen lassen, ohne dass beim Aufruf eine Verbindung zu Google entsteht — also vom eigenen Server.

Bemerkenswert ist, was für den Anspruch reichte: kein spürbarer Nachteil, sondern der Kontrollverlust über die eigenen Daten. Genau das machte das Urteil für Massenabmahnungen attraktiv — jeder einzelne Seitenaufruf schien einen Anspruch zu begründen.

Wie daraus eine Abmahnwelle wurde

Im Jahr 2022 verschickten Einzelne massenhaft Schreiben an Seitenbetreiber und boten an, gegen Zahlung auf eine Klage zu verzichten. Am 21.12.2022 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Berlin die Räume eines Anwalts und seines Mandanten. Der Vorwurf lautete auf Abmahnbetrug und Erpressung in mindestens 2.418 Fällen; nach Angaben der Ermittler wurden die Seitenbesuche von einer Software simuliert, nicht von einem Menschen gemacht.

Das ist der Teil, den viele vergessen haben: Das Urteil ist echt, die Welle darauf war es zu großen Teilen nicht. Wer heute ein solches Schreiben bekommt, sollte nicht reflexhaft zahlen, sondern es prüfen lassen.

Die eigentliche Lehre geht über Schriften hinaus

Google Fonts war nur der Baustein, an dem es zuerst sichtbar wurde. Das Muster gilt für alles, was deine Seite beim Aufruf von fremden Servern nachlädt: Karten, Videos, Bewertungs-Widgets, Chat-Fenster. In jedem Fall geht die IP-Adresse an einen Dritten, bevor der Besucher irgendetwas entschieden hat.

Die Lösung ist dieselbe wie bei den Schriften: Was sich lokal ausliefern lässt, liegt auf dem eigenen Server. Was von außen kommen muss, lädt erst, wenn der Besucher es anfordert.

Auf Maklerseiten ist das besonders spürbar, weil Objektseiten genau diese Bausteine bündeln: Karte, Rundgang und Video stammen oft von drei verschiedenen fremden Servern — und alle drei laden, bevor der Besucher das erste Foto gesehen hat.

So prüfst du deine Seite

Öffne deine Seite im Browser, drück F12 und lade sie im Reiter „Netzwerk“ neu. Taucht dort fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com auf, werden die Schriften noch von Google geladen. Bei Baukästen wie WordPress hängt das oft am Theme oder an einem Plugin, nicht an deiner eigenen Einstellung. Das ist keine Rechtsberatung — ob ein Schreiben, das du bekommen hast, berechtigt ist, entscheidet im Einzelfall ein Anwalt.

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Ich baue die Seite, auf der dein Kunde sich für dich entscheidet — nicht die, die er mit zwei anderen vergleicht.

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