AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kazal Websites, Inhaber Rafael Ualiyev, Cuxhavener Straße 300b, 21149 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über die Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Betreuung und Pflege von Websites sowie damit verbundene Leistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf ihrer Grundlage keine Verträge geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (E-Mail genügt) zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

(2) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere — soweit im Angebot nicht ausdrücklich vereinbart — die Erstellung von Texten und Bildmaterial, die Beschaffung von Nutzungsrechten an Fremdmaterial, die Erstellung von Rechtstexten wie Impressum, Datenschutzerklärung und AGB, Suchmaschinenoptimierung über das vereinbarte Grundsetup hinaus sowie Schaltung und Betreuung von Werbeanzeigen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

(4) Der Auftragnehmer schuldet die technisch einwandfreie Umsetzung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — insbesondere ein bestimmtes Ranking in Suchmaschinen, eine bestimmte Zahl an Besuchern oder Anfragen — ist nicht geschuldet, soweit er nicht ausdrücklich und gesondert in Textform zugesichert wurde.

(5) Die Darstellung von Websites ist von Browser, Betriebssystem, Bildschirmgröße und den Einstellungen des Endgeräts abhängig. Geschuldet ist eine funktionsfähige Darstellung in den jeweils aktuellen Versionen der marktüblichen Browser (Chrome, Safari, Firefox, Edge) auf Desktop- und Mobilgeräten. Eine in jeder Umgebung identische Darstellung ist nicht geschuldet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte — insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos und Rechtstexte — rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung. Ebenso stellt er die erforderlichen Zugänge zu Domain, Hosting und bestehenden Systemen bereit.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche Rechte an den von ihm überlassenen Inhalten verfügt und deren Nutzung im vereinbarten Umfang keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(3) Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und beantwortet Rückfragen und Freigabeanfragen innerhalb von fünf Werktagen.

(4) Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Zusagen des Auftragnehmers zu Fertigstellungsfristen entfallen für die Dauer der Verzögerung.

(5) Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als acht Wochen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und das Projekt nach Wiederaufnahme neu einzuplanen.

§ 5 Änderungswünsche und Korrekturschleifen

(1) Im Preis enthalten ist die im Angebot genannte Anzahl an Korrekturschleifen. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vorgelegten Stand und deren Umsetzung.

(2) Weitergehende Änderungswünsche sowie Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang erweitern oder bereits freigegebene Stände betreffen, werden nach Absprache gesondert nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer weist vor der Ausführung auf die Kostenpflicht hin.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Angaben.

(2) Die im Angebot genannte Umsetzungsdauer beginnt mit dem Eingang der Anzahlung und dem vollständigen Vorliegen der vom Auftraggeber beizustellenden Inhalte — je nachdem, was später eintritt.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch Störungen bei Dritten, insbesondere bei Hosting-, Domain- oder Softwareanbietern.

§ 7 Abnahme

(1) Die erstellte Leistung ist abnahmepflichtig. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung an und stellt die Leistung zur Prüfung bereit.

(2) Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkret die Mängel, die der Abnahme entgegenstehen.

(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie innerhalb dieser Frist weder abnimmt noch wesentliche Mängel benennt, oder wenn er die Leistung produktiv in Gebrauch nimmt. Der Auftragnehmer weist bei der Fertigstellungsanzeige auf diese Rechtsfolge hin.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; ihre Beseitigung bleibt geschuldet.

(5) Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, wenn sie eigenständig nutzbar sind.

§ 8 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit diese auszuweisen ist.

(2) Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, sind 50 % des Auftragswertes bei Annahme des Angebots und die verbleibenden 50 % nach Fertigstellung beziehungsweise Livegang zur Zahlung fällig.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB, bleiben unberührt.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfristsetzung die weitere Leistungserbringung einzustellen sowie bereitgestellte Leistungen vorübergehend zu deaktivieren.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(3) Nicht übertragen werden Rechte an den vom Auftragnehmer eingesetzten Werkzeugen, Bibliotheken, Komponenten, Vorlagen und Verfahren. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, das zugrundeliegende Know-how sowie nicht projektspezifische Bausteine weiter zu verwenden.

(4) Entwürfe und Varianten, die nicht zur Ausführung gekommen sind, verbleiben beim Auftragnehmer.

(5) Eine Bearbeitung, Weiterentwicklung oder Übertragung der Arbeitsergebnisse an Dritte ist dem Auftraggeber gestattet. Der Auftragnehmer übernimmt für nach der Übergabe von Dritten vorgenommene Änderungen keine Gewährleistung.

§ 10 Leistungen Dritter

(1) Domains, Hosting, Lizenzen für Schriften, Bilder, Plugins und vergleichbare Leistungen Dritter sind nicht in der Vergütung enthalten, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

(2) Für Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit von Diensten Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. Es gelten insoweit deren Bedingungen.

(3) Soweit der Auftragnehmer solche Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bezieht, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihn von den daraus entstehenden Verbindlichkeiten freizustellen.

§ 11 Wartung und Betreuung (Retainer)

(1) Wartungs- und Betreuungsleistungen werden gesondert vereinbart und gesondert vergütet.

(2) Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, umfasst der Retainer Hosting-Betreuung, technische Wartung, Sicherheitsaktualisierungen sowie technischen Support und Anpassungen im Umfang von bis zu einer Stunde pro Monat. Nicht genutzte Zeitkontingente verfallen zum Monatsende und sind nicht übertragbar.

(3) Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Livegang. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(4) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(6) Nach Beendigung des Wartungsvertrages übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Anforderung die zum Weiterbetrieb erforderlichen Daten und Zugänge. Ein darüber hinausgehender Betrieb durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet.

§ 12 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen unter Nennung des Namens und Verwendung des Logos des Auftraggebers als Referenz zu benennen und darzustellen, insbesondere auf der eigenen Website und in sozialen Netzwerken.

(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist.

(3) Vertrauliche Informationen und Geschäftszahlen des Auftraggebers werden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Fußbereich der erstellten Website einen dezenten Hinweis auf seine Urheberschaft mit Verlinkung anzubringen. Auf Wunsch des Auftraggebers entfällt dieser Hinweis.

§ 13 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Auftraggeber hat die Leistung nach Übergabe unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf vom Auftraggeber beigestellten Inhalten, auf von ihm oder Dritten vorgenommenen Änderungen, auf unsachgemäßer Nutzung oder auf Störungen bei Dienstleistern Dritter beruhen.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 14 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Der Auftragnehmer prüft die Inhalte des Auftraggebers nicht auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere nicht auf wettbewerbs-, marken-, urheber- oder datenschutzrechtliche Konformität. Eine Rechtsberatung wird nicht geschuldet und nicht erbracht. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte liegt beim Auftraggeber.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrages. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Zugangsdaten werden von beiden Parteien vor dem Zugriff Dritter geschützt.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 16 Beendigung

(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt. § 648 BGB bleibt unberührt.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.